Geschenke an Mitarbeiter:innen und Kund:innen - Steuern sparen leicht gemacht

76 % aller Mitarbeiter:innen die kündigen, gehen aufgrund mangelnder Wertschätzung. Auf der anderen Seite wirken sich Geschenke bei mehr als 60 % der Mitarbeiter:innen positiv auf die Attraktivität des Arbeitgebers aus.
Geschenke erhalten also nicht nur die Freundschaft, sondern auch wahrhaftig die Mitarbeiter:innen.
Mitarbeitergeschenke können außerdem von der Steuer abgesetzt werden, sodass hier auch bares Geld gespart wird.
Doch wie viel darf ein Mitarbeitergeschenk kosten, wie oft darf etwas verschenkt werden und was genau darf ich von der Steuer absetzen? Diesen Fragen wollen wir auf den Grund gehen.
Höhe der Geschenke für Mitarbeiter:innen?
Die Wertgrenze für steuerfreie Geschenke hängt von der Art des Geschenkes ab. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von Geschenken: Jene zu einem persönlichen Anlass und jene ohne persönlichen Anlass.
Persönliche Anlässe (privates Umfeld):
- Geburtstag
- Verlobung
- Hochzeit (sowie Gold-, Silberhochzeit)
- Krankheitsausfall oder Rückkehr aus Krankenstand
- Geburt eines Kindes
- Taufe/Einschulung/Kommunion/Konfirmation
- Rückkehr aus der Elternzeit
Persönliche Anlässe (berufliches Umfeld):
- Rente / Pensionierung
- Dienstjubiläum
- Verabschiedung
- Onboarding
- Beförderung
Keine persönlichen Anlässe:
- Firmenjubiläum
- Besondere Leistungen
- Einfaches Dankeschön
- Firmenfeier
- Nationaler Feiertag
- Weihnachten/Ostern
Geschenke zu einem persönlichen Anlass
Da es sich bei dem Anlass um einen persönlichen Anlass handelt, beträgt die steuerliche Freigrenze für Geschenke 60 € pro Mitarbeiter:in (Brutto, inkl. Versand). Dieser Betrag kann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt und auch mehrfach pro Monat genutzt werden. Überschreitet ihr als Arbeitgeber jedoch den Betrag, müssen die Arbeitnehmer den kompletten Betrag versteuern.
Geschenke ohne persönlichen Anlass
Da es sich bei dem Anlass um keinen persönlichen Anlass handelt, beträgt die steuerliche Freigrenze für Geschenke 50 € pro Mitarbeiter:in, pro Monat (Brutto, inkl. Versand). Dieser Betrag kann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Auch hier gilt die komplette Steuerpflicht, wenn der Betrag überschritten wird.
Was darf ich meinen Mitarbeiter:innen schenken?
Grundsätzlich gilt: Es darf kein Geld verschenkt werden. Die steuerlich abzugsfähige Geschenke müssen Sachwerte sein. Beispiele hierfür sind: Kugelschreiber, Gutscheine, Blumensträuße oder Weinflaschen.Um Mitarbeiter:innen aber wirklich zu motivieren, empfehlen wir ausgefallenere Ideen wie unsere GIVEAJOY Geschenkboxen.
Sonderfall: Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen
Für Betriebsveranstaltungen stehen 2x im Jahr 110€ steuerfrei pro Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Sofern alle zu dieser Feier eingeladen sind, kann dieser Betrag vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Zusätzlich lässt sich dieser Wert mit dem monatlichen Freibetrag von 50€ pro Mitarbeiter:innen kombinieren.
In Summe können an Weihnachten also 160€ pro Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung und sind ohne Gewähr. Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab eine Beratung Ihrer Steuerberater über die steuerliche Behandlung von Geschenken einzuholen.