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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass unser Angebot von möglichst allen Menschen genutzt werden kann — unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens, der Motorik oder der Konzentration. Diese Erklärung informiert dich nach § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) darüber, wie barrierefrei unser Angebot ist, wo noch Barrieren bestehen und wie du uns erreichst.

Stand dieser Erklärung: 4. August 2026.

Für welches Angebot diese Erklärung gilt

Diese Erklärung gilt für die Website giveajoy.de mit allen Unterseiten, dem Shop, dem Produktkonfigurator und den Anfrageformularen.

Der Bezahlvorgang läuft technisch über unseren Dienstleister Shopify und liegt nicht in unserer Gestaltungshoheit. Für die Barrierefreiheit dieses Abschnitts können wir daher nur eingeschränkt einstehen — mehr dazu unter „Bekannte Barrieren“.

Was wir anbieten, in einfachen Worten

GIVEAJOY stellt Geschenkboxen für Unternehmen zusammen. Du wählst eine Box aus, kannst sie mit dem eigenen Logo und einer persönlichen Grußkarte versehen und an eine oder viele Adressen verschicken lassen. Es gibt zwei Wege, das zu bestellen:

  • Direkt im Shop: Box auswählen, Menge festlegen, in den Warenkorb legen und bezahlen.
  • Über eine Anfrage: Du schilderst uns dein Vorhaben über ein Formular, wir melden uns mit einem Angebot. Dieser Weg ist für größere Mengen und Sonderwünsche gedacht.

Für den Versand an viele verschiedene Adressen gibt es eine eigene Funktion, bei der du eine Adressliste hochladen oder Adressen einzeln eingeben kannst.

Welche Anforderungen wir anwenden

Wir richten uns nach den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Technische Grundlage sind die Europäische Norm EN 301 549 und die darin herangezogenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Das Angebot ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die unten genannten Barrieren sind uns bekannt und noch nicht behoben.

Was bereits umgesetzt ist

  • Die Seiten lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Das aktuell angesteuerte Element ist sichtbar hervorgehoben.
  • Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ steht als erstes Element jeder Seite bereit und überspringt die Navigation.
  • Textkontraste im gesamten Kaufpfad erfüllen die Anforderung von mindestens 4,5:1.
  • Alle Bilder haben eine Textalternative; rein dekorative Bilder sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Formularfelder sind programmatisch mit ihrer Beschriftung verknüpft. Fehlermeldungen erscheinen als Text und nicht ausschließlich über Farbe; sie werden Screenreadern aktiv gemeldet.
  • Bedienelemente ohne sichtbaren Text — etwa das Menü- oder Warenkorb-Symbol — haben eine Beschriftung für Screenreader.
  • Der Warenkorb lässt sich mit der Escape-Taste schließen, hält den Tastaturfokus währenddessen im Dialog und gibt ihn danach an das auslösende Element zurück.
  • Änderungen wie der Warenkorb-Zähler oder eine neu berechnete Versandkostenangabe werden Screenreadern gemeldet.
  • Hast du in deinem Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt, werden Animationen, Übergänge und automatisches Scrollen stillgestellt.
  • Überschriften sind hierarchisch aufgebaut, Seitenbereiche wie Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß sind technisch als solche gekennzeichnet.

Bekannte Barrieren

  • Bezahlvorgang: Der Checkout wird von Shopify bereitgestellt. Wir haben ihn nicht eigenständig geprüft und können ihn technisch nur eingeschränkt anpassen.
  • Test mit Hilfsmitteln: Ein durchgehender Test mit Screenreadern wie NVDA, JAWS oder VoiceOver über den gesamten Kaufpfad steht noch aus. Einzelne Bedienabläufe können sich dabei als schwer verständlich erweisen.
  • Eingebundene Inhalte Dritter: In einzelnen Formularen und auf einzelnen Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebunden, unter anderem Formulare von Typeform. Für deren Barrierefreiheit können wir nicht einstehen.
  • Kein externer Prüfbericht: Die Bewertung beruht auf einer eigenen Prüfung, nicht auf einem Audit durch eine unabhängige Stelle.

Kommst du wegen einer dieser Barrieren nicht weiter? Melde dich — wir erledigen den Vorgang gern gemeinsam mit dir, telefonisch oder per E-Mail.

Hinweise zur Nutzung

  • Du kannst die Seite im Browser vergrößern, in der Regel mit „Strg“ und „+“, auf dem Mac mit „Cmd“ und „+“. Bis 200 % bleiben alle Inhalte lesbar und bedienbar.
  • Mit der Tabulatortaste springst du von einem Bedienelement zum nächsten, mit „Shift“ und Tabulator zurück, mit „Enter“ oder der Leertaste löst du es aus.
  • Der erste Tabulatorsprung auf jeder Seite führt zum Sprunglink „Zum Inhalt springen“.
  • Dialoge wie der Warenkorb schließen mit der Escape-Taste.
  • Deine Cookie-Einstellungen kannst du jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß ändern.
  • Möchtest du eine Anfrage nicht über das Formular stellen, erreichst du uns genauso per E-Mail oder Telefon. Nachteile entstehen dir dadurch nicht.

Barrieren melden

Ist dir eine Barriere aufgefallen, oder brauchst du eine Information in einer zugänglicheren Form? Schreib oder ruf uns an — wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

GIVEAJOY GmbH
Karl-Liebknecht-Str. 29A (c/o FORA)
10178 Berlin
E-Mail: info@giveajoy.de
Telefon: +49 157 82110995

Beschreib dabei möglichst genau, auf welcher Seite und an welcher Stelle das Problem aufgetreten ist und welches Gerät oder Hilfsmittel du verwendest. Das hilft uns, den Fehler nachzuvollziehen.

Marktüberwachung

Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR):

MLBF AöR
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Telefon: +49 391 289 230 23
mlbf-barrierefrei.de

Bist du mit unserer Antwort auf eine Meldung nicht zufrieden, kannst du dich dorthin wenden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4. August 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung: Wir haben den Kaufpfad mit der Tastatur durchlaufen, die Textkontraste rechnerisch gegen die Anforderung von 4,5:1 geprüft und die technische Auszeichnung der Seiten überprüft. Wir überprüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich sowie nach größeren Änderungen am Angebot.